Gem. 4.3 des Anhangs „Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung“ sind Erste-Hilfe-Räume an ihren Zugängen als solche zu kennzeichnen, ebenso wie die Aufbewahrungsstellen von Erste-Hilfe-Ausstattung. Entsprechend der technischen Regel ASR A 4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ erfolgt diese Kennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“.
Das STARMEDIC AED Infoboard bietet Ihnen die Möglichkeit diese Kennzeichnung direkt in dem vor gekennzeichneten Bereich anzubringen. Übrigens müssen AEDs auch in allen Flucht und Rettungsplänen gekennzeichnet werden. Unsere unabhängigen Experten beraten Sie gerne und erstellen Ihnen auf Wunsch ein individuelles Konzept für Ihr AED Projekt.